Sozialrechtliche Einordnung
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Diese Seite dient der sachlichen Orientierung im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Prüfungen – insbesondere im Vorfeld einer möglichen Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente.
Sie richtet sich an Personen, die verstehen möchten, welche Entscheidungsparameter typischerweise geprüft werden und welche Konstellationen in der Praxis als risikobehaftet gelten. Die Inhalte stellen keine individuelle Bewertung, sondern eine strukturierte Übersicht dar.
Hinweis zur Nutzung: Die folgenden Module sind keine Checkliste zum Abhaken, sondern dienen der Einordnung typischer Prüfungslogiken. Nicht jeder Punkt ist für jede Person relevant. Ziel ist es, ein Gesamtbild der eigenen Ausgangslage zu gewinnen.
Modul 1 – Entscheidungslogik (vereinheitlichte Prüfaussagen)
- Prüfung des allgemeinen Leistungsvermögens (mindestens 6 Stunden täglich).
- Prüfung des allgemeinen Leistungsvermögens (zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich).
- Prüfung des allgemeinen Leistungsvermögens (unter 3 Stunden täglich).
- Prüfung, ob andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich sind.
- Prüfung, ob die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist.
- Prüfung, ob 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfüllt sind.
- Prüfung, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist.
- Prüfung, ob eine medizinische oder berufliche Reha noch möglich ist.
- Prüfung, ob eine medizinische oder berufliche Reha mit positiver Prognose eingeschätzt wird.
- Prüfung, ob Reha-Maßnahmen ausgeschöpft oder nicht zumutbar sind.
- Prüfung, ob aufgrund des Geburtsjahres (nach 1961) kein Berufsschutz besteht.
Modul 2 – Risikofaktoren
- Ein Antrag wird gestellt, obwohl ein Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich angenommen wird.
- Ein Antrag wird gestellt, ohne dass eine eindeutige medizinische Dokumentation vorliegt.
- Ein Antrag wird gestellt, obwohl eine Reha-Option noch offen oder positiv bewertet ist.
- Ein Antrag wird gestellt, obwohl ein widersprüchliches Leistungsbild vorliegt.
- Es wird davon ausgegangen, dass ausschließlich der erlernte Beruf maßgeblich ist.
- Es wird von einem Berufsschutz ausgegangen, obwohl das Geburtsjahr nach 1961 liegt.
- Es liegen unklare, lückenhafte oder widersprüchliche ärztliche Unterlagen vor.
- Tätigkeiten werden ausgeübt, die das im Gutachten angenommene Leistungsvermögen überschreiten.
Weiterführende Einordnung
Diese Übersicht stellt keine individuelle Bewertung dar.
Für Personen, die ihre eigene Ausgangslage vor einer Antragstellung systematisch und schrittweise einordnen möchten, steht eine separate, vertiefende Risiko-Einordnung zur Verfügung. Diese bündelt die dargestellten Entscheidungsparameter und typische Risikokonstellationen in einem strukturierten Prüfrahmen.
→ Zur strukturierten Risiko-Einordnung
Hinweis: Kein Beratungsangebot, keine Einzelfallprüfung.